Hauptinhalt Vollstationäre Pflege
Das AWO Sozialzentrum am Schlosspark bietet umfassende Unterstützung bei der vollstationären Versorgung von hilfebedürftigen Menschen an.
Ein Umzug zu uns, ins AWO Sozialzentrum am Schlosspark, bringt viele Vorteile für pflegebedürftige Personen mit sich:
- Der Lebensabend wird zusammen mit Gleichaltrigen verbracht,
- es ist rund um die Uhr ein Ansprechpartner anwesend,
- einer Vereinsamung wird durch vielseitige Betreuungsangebote vorgebeugt,
- für das körperliche Wohlbefinden wird optimal gesorgt.
Für wen ist eine vollstationäre Pflege geeignet?
Eine vollstationäre Pflege kann für Pflegebedürftige sinnvoll sein, wenn
- sie alleinstehend sind und zunehmend vereinsamen.
- der bisherige Wohnraum nicht angepasst ist oder angepasst werden kann.
- Angehörige oder der ambulante Pflegedienst den Pflegebedarf nicht mehr optimal abdecken können.
Was bietet eine vollstationäre Pflege?
- Sicherheit für pflegebedürftige Menschen und Angehörige
- professionelle, medizinische Versorgung und schnelle Hilfe im Notfall
- Einzelbetreuung für bettlägrige Bewohner
- geregelte Essenszeiten - unsere hauseigene Küche kocht und sorgt für Frühstück, Zwischenmahlzeit, Mittagessen mit Menüwahl, Kaffee und Kuchen sowie Abendessen
- die individuelle Gestaltung der Wohnräume ist möglich (u.a. eigene Möbel, Bilder), auch Haustiere sind bei uns willkommen (nach Absprache)
- 36 Einzelzimmer und 12 Doppelzimmer mit Bad und Dusche, Telefon- und TV-Anschluss
- vielfältige Freizeitaktivitäten (Themenabende, Tanzcafé und vieles mehr), Beschäftigungsmöglichkeiten und Ausflüge
- Frieseurstüberl – jeden Donnerstag besucht uns eine Frieseurmeisterin
- Organisation von Fußpflege, Physiotherapie und logopädischen Behandlungen im Haus
- regelmäßige Gottesdienste (evangelische und katholische) im Haus
- Entlastung der Angehörigen und mehr Zeit für ein entspanntes Miteinander
Was kostet eine vollstationäre Pflege?
Die Höhe der Kosten für einen Heimplatz im AWO Sozialzentrum am Schlosspark sind abhängig vom vorhandenen Pflegegrad und der gewünschten Wohnform (Einzel- oder Doppelzimmer).
Die Heimkosten setzen sich aus folgenden Teilen zusammen:
- pflegebedingter Aufwand
- Unterkunft und Verpflegung
- Investitionskosten (Instandhaltungskosten)
- ab Pflegegrad 2 PSG II Zuschlag
- evtl. Einzelzimmerzuschlag
Die Pflegeversicherung bezuschusst pflegebedürftige Personen bei anerkanntem Pflegegrad. Die Leistungen der Pflegekassen für die vollstationäre Pflege gestalten sich wie folgt:
Pflegegrad 1 - 125,00 €
Pflegegrad 2 - 770,00 €
Pflegegrad 3 - 1262,00 €
Pflegegrad 4 - 1775,00 €
Pflegegrad 5 - 2005,00 €
Gerne können Sie einen Termin zur Vorortbesichtigung oder zum Probewohnen auf Grundlage einer Kurzzeitpflege bei uns vereinbaren.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.